Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Wenn Sie die Dienste als Verbraucher nutzen, gilt für Sie Folgendes:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Nutzungsvertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses über die Nutzung der Dienste.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Nutzungsvertrag zu widerrufen.
Der Widerruf ist zu richten an:
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Nutzungsvertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Wurde auf Ihren ausdrücklichen Wunsch bereits während der Widerrufsfrist mit der Erbringung kostenpflichtiger Plattform- oder Vermittlungsleistungen begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Plattform- oder Vermittlungsleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Nutzungsvertrag widerrufen möchten, können Sie folgendes Formular verwenden. Die Nutzung dieses Formulars ist nicht vorgeschrieben.
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Nutzungsvertrag über die Nutzung der folgenden Dienstleistung:
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Leistungsbeschreibung und Vermittlerrolle
- Sponsato betreibt einen digitalen Marktplatz und Vermittlungsdienst für Sportsponsoring. Über die Dienste können Sportvereine, Teams, Athleten, Veranstalter, Arenen, Rechteinhaber und sonstige Anbieter von Sponsoring- oder Werbemöglichkeiten ihre Sponsoringangebote veröffentlichen. Unternehmen, Marken, Organisationen und sonstige Sponsoren können diese Sponsoringmöglichkeiten suchen, vergleichen, anfragen und mit den jeweiligen Anbietern in Kontakt treten.
- Anbieter von Sponsoringmöglichkeiten werden im Folgenden als „Rechteinhaber" oder „Anbieter" bezeichnet. Sponsoren, Unternehmen oder Marken, die Sponsoringmöglichkeiten suchen oder erwerben möchten, werden im Folgenden als „Sponsoren" oder „Nachfrager" bezeichnet. Anbieter und Sponsoren werden gemeinsam als „Nutzer" bezeichnet.
- Sponsato dient ausschließlich der technischen Bereitstellung, Darstellung, Kontaktanbahnung und Vermittlung von Sponsoringmöglichkeiten. Sponsato stellt selbst keine Sponsoringrechte, Werbeflächen, Hospitality-Leistungen, Aktivierungsrechte oder sonstigen Sponsoring-Leistungen bereit.
- Sponsato wird nicht Vertragspartei der zwischen Nutzern geschlossenen Sponsoringverträge. Verträge über Sponsoring, Werbeleistungen, Aktivierungen, Hospitality, Rechteübertragungen, Zahlungsmodalitäten oder sonstige Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem jeweiligen Sponsor zustande.
- Sponsato übernimmt keine Verantwortung für das Zustandekommen, die inhaltliche Gestaltung, die rechtliche Wirksamkeit, die wirtschaftliche Angemessenheit, die Erfüllung oder den Erfolg eines Sponsoringvertrags zwischen Nutzern.
- Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, alle für einen Sponsoringabschluss erforderlichen Verträge, Vereinbarungen, Freigaben, Rechte, steuerlichen Fragen, Rechnungen, Zahlungsbedingungen, Leistungsnachweise und sonstigen rechtlichen oder wirtschaftlichen Aspekte eigenständig zu prüfen und zu regeln.
- Die über Sponsato angebotenen Sponsoringmöglichkeiten können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
- Trikotwerbung,
- Ärmelwerbung,
- Bandenwerbung,
- LED-Werbung,
- Social-Media-Sponsorings,
- Website- und Newsletter-Platzierungen,
- Naming Rights,
- Hospitality-Pakete,
- VIP- und Ticketing-Leistungen,
- Spieler- oder Team-Aktivierungen,
- Event-Sponsorings,
- Community- und CSR-Partnerschaften,
- digitale Reichweiten- und Content-Pakete,
- sonstige sportspezifische Sponsoring- und Werbeleistungen.
- Sponsato kann Nutzern zusätzliche Funktionen bereitstellen, insbesondere:
- Nutzerprofile,
- Sponsoringpaket-Erstellung,
- Such- und Filterfunktionen,
- Matchmaking-Funktionen,
- Nachrichtenfunktionen,
- Angebots- und Anfragefunktionen,
- Deal-Management,
- Reporting- und Analysefunktionen,
- Verifizierungsfunktionen,
- Vorlagen für Sponsoringangebote oder Vertragsprozesse.
- Vorlagen, Checklisten, Mustertexte oder digitale Workflows, die über Sponsato bereitgestellt werden, dienen ausschließlich als unverbindliche Hilfsmittel. Sie stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder wirtschaftliche Beratung dar.
- Die von Nutzern veröffentlichten Inhalte stellen nicht die Meinung von Sponsato dar. Nutzerinhalte werden grundsätzlich nicht vollständig auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit, wirtschaftliche Angemessenheit oder tatsächliche Durchführbarkeit geprüft.
- Sponsato kann die Nutzung bestimmter Funktionen von Voraussetzungen abhängig machen, zum Beispiel von einer Registrierung, Verifizierung, Zahlung, Nutzungsdauer, Kontotyp, Vorlage bestimmter Nachweise oder Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards.
- Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit der Dienste besteht nicht. Die Dienste können zeitweise eingeschränkt werden, insbesondere aus technischen Gründen, wegen Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Kapazitätsgrenzen oder Weiterentwicklungen der Plattform.
§ 2 Registrierung und Nutzerkonto
- Für die Nutzung bestimmter Dienste ist eine Registrierung erforderlich. Mit Abschluss der Registrierung und Zustimmung zu diesen AGB kommt zwischen Sponsato und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Dienste zustande.
- Ein Anspruch auf Registrierung oder Nutzung der Dienste besteht nicht. Registrierungen können abgelehnt werden, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
- Die Registrierung ist nur volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie juristischen Personen und Personengesellschaften erlaubt.
- Die Registrierung einer juristischen Person, eines Vereins, einer Gesellschaft, eines Clubs, einer Agentur oder einer sonstigen Organisation darf nur durch eine hierzu berechtigte natürliche Person erfolgen.
- Nutzer sind verpflichtet, alle bei der Registrierung abgefragten Daten vollständig, korrekt und aktuell anzugeben.
- Ändern sich die angegebenen Daten, sind Nutzer verpflichtet, diese unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren.
- Nutzer müssen ihre Zugangsdaten geheim halten und den Zugang zu ihrem Konto vor unbefugter Nutzung schützen.
- Nutzer sind verpflichtet, Sponsato unverzüglich über info@sponsato.com zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ihr Konto missbraucht wurde oder Dritte unbefugt Zugriff erhalten haben.
- Nutzerkonten sind nicht übertragbar, sofern einer Übertragung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
- Unvollständige, inaktive oder offensichtlich missbräuchlich angelegte Nutzerkonten können nach angemessener Zeit gelöscht oder gesperrt werden.
§ 3 Nutzung der Plattform und Pflichten der Nutzer
- Nutzer dürfen die Dienste nur im Rahmen der geltenden Gesetze, dieser AGB und der auf der Plattform veröffentlichten Richtlinien nutzen.
- Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Inhalte, Angebote, Bilder, Logos, Marken, Beschreibungen, Preise, Reichweitenangaben, Zuschauerzahlen, Social-Media-Daten und sonstigen Angaben korrekt, rechtmäßig und nicht irreführend sind.
- Anbieter müssen Sponsoringmöglichkeiten vollständig und wahrheitsgemäß beschreiben. Dazu gehören insbesondere:
- Art der Sponsoringfläche oder Sponsoringrechte,
- Laufzeit,
- Preis oder Preisrahmen,
- enthaltene Leistungen,
- Einschränkungen,
- verfügbare Anzahl,
- Zielgruppe,
- Reichweite,
- Lieferfristen,
- besondere Voraussetzungen,
- steuerliche Angaben, soweit erforderlich.
- Sponsoren sind selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob eine Sponsoringmöglichkeit zu ihren geschäftlichen, rechtlichen, steuerlichen, regulatorischen und markenstrategischen Anforderungen passt.
- Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, bei einem Sponsoringabschluss einen eigenen Vertrag miteinander zu schließen, sofern dies gewünscht oder erforderlich ist. Sponsato stellt hierfür keine Vertragspartei dar und übernimmt keine Prüfung oder Garantie für Vertragsinhalte.
- Nutzer dürfen keine Inhalte veröffentlichen, die:
- gegen Gesetze verstoßen,
- Rechte Dritter verletzen,
- irreführend oder falsch sind,
- diskriminierend, beleidigend oder rufschädigend sind,
- jugendgefährdend oder gewaltverherrlichend sind,
- betrügerische oder manipulative Zwecke verfolgen,
- Schadsoftware, Spam oder unzulässige Werbung enthalten,
- gegen sportrechtliche, verbandsrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen.
- Nutzer dürfen die Such-, Bewertungs-, Matching-, Ranking- oder Empfehlungssysteme von Sponsato nicht manipulieren.
- Nutzer dürfen keine mehreren Konten verwenden, um Preise, Bewertungen, Match Scores, Rankings, Anfragen oder Plattformprozesse zu manipulieren.
- Nutzer dürfen Kontaktdaten, die sie über Sponsato erhalten, nur für die konkrete Anbahnung, Durchführung oder Abwicklung einer über Sponsato entstandenen Sponsoringbeziehung verwenden. Eine Nutzung für unzulässige Werbung, Weitergabe oder Verkauf der Daten ist untersagt.
- Nutzer dürfen Sponsato nicht umgehen, wenn eine Umgehung dazu dient, die fällige Vermittlungsprovision, Gebühren oder sonstige vertragliche Pflichten gegenüber Sponsato zu vermeiden.
- Nutzer sind verpflichtet, für sie relevante Informationen, Verträge, Rechnungen, Leistungsnachweise und Kommunikationsverläufe eigenständig zu sichern, soweit sie diese für Buchhaltung, Nachweiszwecke oder rechtliche Zwecke benötigen.
§ 4 Verbotene Sponsoringinhalte und besondere Branchen
- Sponsato kann bestimmte Sponsoringkategorien ausschließen, einschränken oder einer gesonderten Prüfung unterwerfen.
- Dies gilt insbesondere für Sponsoring durch oder zugunsten von:
- Glücksspiel- und Wettanbietern,
- Alkoholmarken,
- Tabak- oder Nikotinprodukten,
- Kryptowährungen und hochriskanten Finanzprodukten,
- politischer Werbung,
- Waffen oder sicherheitskritischen Produkten,
- Erwachsenenunterhaltung,
- Produkten oder Dienstleistungen, die für Minderjährige ungeeignet sind,
- sonstigen regulierten oder reputationskritischen Branchen.
- Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass eine Sponsoringvereinbarung mit geltendem Recht, Verbandsrecht, Ligaregeln, Jugendschutzvorschriften, Werbevorgaben und internen Compliance-Regeln vereinbar ist.
- Inhalte, Sponsoringangebote oder Nutzerkonten können entfernt, eingeschränkt oder gesperrt werden, wenn berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit, Seriosität oder Vereinbarkeit mit den Plattformstandards bestehen.
§ 5 Sponsoringanfragen, Vermittlung und Vertragsabschluss zwischen Nutzern
- Sponsato stellt Funktionen bereit, mit denen Nutzer Sponsoringangebote veröffentlichen, Sponsoringmöglichkeiten suchen, Kontakt aufnehmen, Anfragen stellen und Sponsoringgespräche anbahnen können.
- Die Darstellung einer Sponsoringmöglichkeit auf Sponsato stellt kein verbindliches Angebot von Sponsato dar.
- Ein Sponsoringvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Sponsor zustande. Sponsato ist an diesem Vertrag nicht beteiligt und wird nicht Vertragspartei.
- Sponsato übernimmt keine Verantwortung dafür, ob ein Sponsoringvertrag tatsächlich zustande kommt oder ob die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden.
- Nutzer sind selbst verantwortlich für:
- Prüfung der Vertragsinhalte,
- Leistungsbeschreibung,
- Preise,
- Umsatzsteuer,
- Rechnungsstellung,
- Zahlungsabwicklung,
- Rechteklärung,
- Genehmigungen,
- Erfüllung der Sponsoringpflichten,
- Einhaltung von Fristen,
- Nachweise und Reporting.
- Anbieter müssen in der Lage sein, die angebotenen Sponsoringleistungen wie beschrieben zu erbringen.
- Sponsoren müssen vereinbarte Zahlungen fristgerecht leisten und für die Aktivierung notwendige Materialien, Logos, Freigaben oder Informationen rechtzeitig bereitstellen.
- Wird ein Kontakt, eine Anfrage, ein Match oder eine sonstige Geschäftsanbahnung über Sponsato hergestellt und schließen Anbieter und Sponsor daraufhin einen Sponsoringvertrag oder eine wirtschaftlich vergleichbare Vereinbarung, gilt dies als erfolgreicher Abschluss im Sinne dieser AGB.
- In diesem Fall entsteht der Provisionsanspruch von Sponsato gegenüber beiden beteiligten Nutzerseiten gemäß § 6 dieser AGB.
§ 6 Vermittlungsprovision, Gebühren und Zahlungsbedingungen
- Die Nutzung der Plattform kann kostenlos oder kostenpflichtig sein. Sponsato erhält bei einem erfolgreichen Sponsoringabschluss, der über Sponsato angebahnt wurde, eine Vermittlungsprovision von beiden beteiligten Nutzerseiten.
- Bei einem erfolgreichen Sponsoringabschluss schuldet der Anbieter beziehungsweise Rechteinhaber eine Vermittlungsprovision in Höhe von 5 % des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Sponsoringabschlusses.
- Zusätzlich schuldet der Sponsor beziehungsweise Nachfrager eine Vermittlungsprovision in Höhe von 5 % des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Sponsoringabschlusses.
- Die Provisionen werden jeweils separat berechnet und sind unabhängig voneinander geschuldet. Die vom Anbieter geschuldete Provision reduziert nicht die vom Sponsor geschuldete Provision und umgekehrt.
- Der wirtschaftliche Gesamtwert umfasst sämtliche Geldleistungen, Sachleistungen, Tauschleistungen, geldwerten Vorteile, Barter-Leistungen oder sonstigen wirtschaftlichen Gegenleistungen, die zwischen Anbieter und Sponsor im Zusammenhang mit dem Sponsoringabschluss vereinbart werden.
- Die Vermittlungsprovision entsteht jeweils, sobald zwischen Anbieter und Sponsor ein Sponsoringvertrag oder eine wirtschaftlich vergleichbare Vereinbarung zustande kommt, die auf einem über Sponsato hergestellten Kontakt, Match, einer Anfrage oder sonstigen Vermittlungsleistung beruht.
- Die Vermittlungsprovision ist unabhängig davon geschuldet, ob der Sponsoringvertrag schriftlich, mündlich, elektronisch, per E-Mail, außerhalb der Plattform oder auf andere Weise abgeschlossen wird, sofern die Anbahnung über Sponsato erfolgt ist.
- Anbieter und Sponsor sind verpflichtet, Sponsato über einen erfolgreichen Sponsoringabschluss unverzüglich zu informieren, wenn dieser auf einer über Sponsato erfolgten Vermittlung beruht.
- Anbieter und Sponsor sind verpflichtet, auf Anfrage die für die Berechnung der jeweiligen Vermittlungsprovision erforderlichen Informationen in angemessenem Umfang bereitzustellen, insbesondere den vereinbarten Gesamtwert, die Laufzeit und die Art der Gegenleistung.
- Die jeweilige Vermittlungsprovision wird der jeweils provisionspflichtigen Partei separat in Rechnung gestellt.
- Die jeweilige Vermittlungsprovision wird mit Zustandekommen des Sponsoringabschlusses fällig, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart wurde.
- Eine nachträgliche Änderung, Verlängerung oder Erweiterung eines über Sponsato vermittelten Sponsoringabschlusses kann ebenfalls provisionspflichtig sein, soweit diese Änderung, Verlängerung oder Erweiterung wirtschaftlich auf der ursprünglichen Vermittlung beruht.
- Bei einer nachträglichen Erhöhung des wirtschaftlichen Gesamtwerts kann Sponsato die zusätzliche Vermittlungsprovision auf den Erhöhungsbetrag berechnen. Dies gilt für beide Nutzerseiten jeweils entsprechend.
- Nutzer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, die Vermittlungsprovision oder Gebührenstruktur von Sponsato ganz oder teilweise zu umgehen.
- Insbesondere ist es untersagt:
- Nutzer gezielt zur Abwicklung außerhalb von Sponsato aufzufordern, um die Provision zu vermeiden,
- den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert eines Sponsoringabschlusses falsch oder unvollständig anzugeben,
- Kontakte aus Sponsato zu nutzen und den Abschluss anschließend bewusst zu verschweigen,
- künstlich niedrige Preise oder Scheinvereinbarungen anzugeben,
- Barter-, Sach- oder Nebenleistungen nicht offenzulegen, sofern sie Teil des Sponsoringabschlusses sind,
- die Sponsoringvereinbarung formal über verbundene Unternehmen, Dritte oder andere Personen abzuschließen, wenn dadurch die Vermittlungsprovision umgangen werden soll.
- Bei einem Verstoß gegen die Umgehungsverbote bleiben die Provisionsansprüche gegenüber beiden Nutzerseiten bestehen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Zusätzlich zur Vermittlungsprovision können für bestimmte Funktionen Gebühren erhoben werden, insbesondere für:
- Premiumfunktionen,
- Verifizierungsfunktionen,
- Featured Listings,
- Reporting-Funktionen,
- Zusatzleistungen,
- besondere Sichtbarkeit oder Werbeplatzierungen.
- Die jeweils geltenden Preise, Gebühren und Leistungsumfänge ergeben sich aus der auf der Plattform veröffentlichten Preisliste, dem jeweiligen Buchungsprozess oder einer individuellen Vereinbarung.
- Zahlungen können über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Für Zahlungsdienste können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.
- Gebührenmodelle, Preise und Provisionen können mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Nutzer werden hierüber in angemessener Weise informiert.
- Bereits entstandene Gebühren und Provisionsansprüche bleiben von einer Kündigung, Sperrung oder Deaktivierung des Kontos unberührt.
§ 7 Verifizierung und Vertrauen
- Sponsato kann Verifizierungsfunktionen für Nutzer anbieten.
- Eine Verifizierung kann insbesondere Folgendes umfassen:
- Identitätsprüfung,
- Unternehmensprüfung,
- Vereins- oder Registerprüfung,
- Prüfung von Vertretungsberechtigungen,
- Prüfung von Websites oder Social-Media-Profilen,
- Prüfung von Logos, Marken oder sonstigen Nachweisen.
- Eine Verifizierung bedeutet nicht, dass Sponsato die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, rechtliche Zulässigkeit, tatsächliche Qualität oder vollständige Richtigkeit aller Angaben garantiert.
- Ein Verifizierungsstatus kann entfernt, geändert oder verweigert werden, wenn Angaben unvollständig, falsch, veraltet oder nicht ausreichend nachweisbar sind.
§ 8 Bewertungen, Referenzen und Erfahrungsberichte
- Sponsato kann Nutzern ermöglichen, andere Nutzer, Sponsoringprozesse oder abgeschlossene Kooperationen zu bewerten.
- Bewertungen müssen wahrheitsgemäß, sachlich und fair sein.
- Unzulässig sind insbesondere:
- falsche Bewertungen,
- gekaufte Bewertungen,
- Eigenbewertungen,
- Schmähkritik,
- Drohungen mit negativen Bewertungen,
- Bewertungen ohne Bezug zur konkreten Zusammenarbeit,
- vertrauliche oder personenbezogene Informationen ohne Berechtigung.
- Bewertungen können entfernt, eingeschränkt oder gesperrt werden, wenn berechtigte Zweifel an deren Zulässigkeit, Richtigkeit oder Fairness bestehen.
§ 9 Rechte an Inhalten
- Nutzer behalten grundsätzlich die Rechte an den von ihnen eingestellten Inhalten.
- Nutzer räumen Sponsato jedoch ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich für die Dauer der Nutzung erforderliches Recht ein, die Inhalte im Rahmen der Dienste zu speichern, darzustellen, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu strukturieren und für die Bewerbung der Plattform oder der jeweiligen Sponsoringangebote zu verwenden.
- Nutzer sichern zu, dass sie über alle erforderlichen Rechte an den von ihnen hochgeladenen Inhalten verfügen, insbesondere an:
- Logos,
- Fotos,
- Videos,
- Marken,
- Vereinswappen,
- Spielerbildern,
- Veranstaltungsbildern,
- Sponsorenlogos,
- Statistiken,
- Texten,
- Medienmaterialien.
- Nutzer dürfen keine Inhalte hochladen, die Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder Leistungsschutzrechte.
§ 10 Sanktionen, Sperrung und Kündigung
- Maßnahmen können ergriffen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gegen Gesetze, Rechte Dritter, diese AGB oder Plattformrichtlinien verstößt.
- Mögliche Maßnahmen sind insbesondere:
- Verwarnung,
- Entfernung von Inhalten,
- Einschränkung einzelner Funktionen,
- Verzögerung oder Prüfung von Veröffentlichungen,
- Entfernung von Sponsoringangeboten,
- Aberkennung eines Verifizierungsstatus,
- vorläufige Sperrung,
- endgültige Sperrung,
- Kündigung des Nutzungsvertrags.
- Bei der Auswahl der Maßnahme werden die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers berücksichtigt, insbesondere Art, Schwere, Dauer und Verschulden des Verstoßes.
- Nutzer können den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen, sofern keine abweichende Laufzeit oder Kündigungsfrist für kostenpflichtige Leistungen vereinbart wurde.
- Sponsato kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende kündigen, sofern kein wichtiger Grund für eine sofortige Sperrung oder Kündigung vorliegt.
- Eine Sperrung oder Kündigung berührt grundsätzlich nicht die Wirksamkeit bereits zwischen Nutzern geschlossener Sponsoringverträge und nicht bereits entstandene Gebühren- oder Provisionsansprüche gegenüber Anbieter und Sponsor.
§ 11 Laufzeiten kostenpflichtiger Leistungen
- Kostenpflichtige Abonnements oder Premiumfunktionen haben die im jeweiligen Buchungsprozess angegebene Laufzeit.
- Verlängerungen, Kündigungsfristen und Zahlungsintervalle richten sich nach den jeweils bei Buchung angezeigten Bedingungen.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, können monatliche Abonnements mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
- Bereits gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist oder ausdrücklich etwas anderes zugesagt wird.
- Provisionsansprüche aus bereits erfolgreich vermittelten Sponsoringabschlüssen bleiben von der Beendigung eines Abonnements unberührt.
§ 12 Haftungsbeschränkung
- Sponsato haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Gleiches gilt bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei Ansprüchen nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sponsato nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungs- oder Vermittlungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Sponsato haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der von Nutzern eingestellten Inhalte, Sponsoringangebote, Reichweitenangaben, Preisangaben, Leistungsversprechen oder sonstigen Informationen.
- Sponsato haftet nicht für das Zustandekommen, die Durchführung, wirtschaftliche Rentabilität, rechtliche Wirksamkeit, Leistungsfähigkeit oder den Erfolg einer Sponsoringvereinbarung zwischen Nutzern.
- Sponsato haftet nicht für Pflichtverletzungen, Zahlungsversäumnisse, Nichterfüllung, Schlechtleistung, Rechtsverletzungen oder sonstige Handlungen oder Unterlassungen eines Nutzers gegenüber einem anderen Nutzer.
- Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragter.
§ 13 Freistellung
- Nutzer stellen Sponsato von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte geltend machen, weil Inhalte, Angebote, Sponsoringabschlüsse, Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
- Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
- Dies gilt nicht, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
- Nutzer sind verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung und Verteidigung erforderlich sind.
§ 14 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
- Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Sponsato.
- Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten, die sie im Rahmen von Sponsoringanfragen, Verträgen, Aktivierungen oder Kampagnen erhalten, nur rechtmäßig und zweckgebunden zu verwenden.
- Eine Weitergabe, ein Verkauf oder eine Nutzung personenbezogener Daten für unzulässige Werbezwecke ist untersagt.
§ 15 Änderungen der AGB
- Diese AGB können mit Wirkung für die Zukunft geändert werden, soweit dies aufgrund rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher oder funktionaler Entwicklungen erforderlich oder angemessen ist.
- Änderungen werden den Nutzern in geeigneter Weise mitgeteilt, zum Beispiel per E-Mail oder innerhalb der Plattform.
- Widerspricht ein Nutzer den geänderten AGB nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen, sofern der Nutzer ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.
- Widerspricht ein Nutzer den Änderungen, kann der Nutzungsvertrag ordentlich gekündigt werden.
§ 16 Streitbeilegung
- Sponsato ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
- Nutzer werden darauf hingewiesen, dass die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingestellt wurde. Verbraucher können sich über bestehende nationale und europäische Verbraucherberatungs- und Streitbeilegungsangebote informieren.
§ 17 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Für Unternehmer, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, soweit kein gesonderter Gerichtsstand wirksam vereinbart wird.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Soweit keine gesetzliche Regelung besteht, verpflichten sich die Parteien, eine wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
- Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
- Sämtliche Erklärungen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses können, soweit gesetzlich zulässig, per E-Mail oder über die Plattform erfolgen.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen